Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13572
LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08 (https://dejure.org/2011,13572)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2011 - L 1 R 254/08 (https://dejure.org/2011,13572)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2011 - L 1 R 254/08 (https://dejure.org/2011,13572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 1 Abs 1 S 2 AAÜG, § 5 Abs 1 AAÜG, § 8 Abs 3 S 1 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - sachliche, persönliche und betriebliche Voraussetzungen - Keine Modifizierung des Neueinbeziehungsverbots durch den EinigVtr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist zum einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 22, 23).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Den Senat überzeugt nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Der Senat ist zum einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 22, 23).

    Entweder war der Betreffende tatsächlich Inhaber einer Versorgungsanwartschaft oder er hatte diese durch Ausscheiden vor dem Leistungsfall wieder verloren (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 3/06 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 17, 16; davon abweichend begründet nunmehr der 5. Senat die fiktive Einbeziehung bereits mit dem Wortlaut, siehe BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 23, 24, 27).

    Es trifft auch nicht zu, dass bereits durch den EVertr das Neueinbeziehungsverbot modifiziert worden ist (so aber BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 22).

    Darüber hinaus behandelt er, soweit danach untergegangene Versorgungszusagen wieder aufleben können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, a. a. O.), keine Fälle der Neu-, sondern der Wiedereinbeziehung.

    Nach der Rechtsprechung des BSG hängt der Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung im hier allein in Frage kommenden Fall gemäß § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 (GBl. I S. 844, VO-AVItech) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung zur VO-AVItech (GBl. I S. 487, 2. DB) von drei Voraussetzungen ab, die kumulativ vorliegen müssen (siehe BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 32),.

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az: 1 BvR 1921/04 u. a., dokumentiert in juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 23/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Außerdem hat es ein Urteil des Senats übersandt, welches in einem Parallelverfahren eines Beschäftigten des Büros für Städtebau und Architektur des Bezirkes H. ergangen ist (Urteil vom 20. März 2007, Az: L 1 R 23/06).

    Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat bereits entschieden, dass bei einer Beschäftigung im Büro für Städtebau und Architektur des Bezirkes H. im Juni 1990 die betriebliche Voraussetzung nicht erfüllt ist (siehe das den Beteiligten bekannte Urteil vom 20. März 2007, Az: L 1 R 23/06).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007, Az: 1 BvF 1/05, dokumentiert in juris, Rdnr. 89).
  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Im Übrigen hat auch die Bundesregierung mehrfach betont, dass das AAÜG nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nur anwendbar sein sollte, wenn eine ausdrückliche Versorgungszusage vorliegt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrs. 16/11127 vom 28. November 2008; Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz-Josef Lersch-Mense auf eine Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, BTDrs. 16/13916 vom 21. August 2009).
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Im Übrigen hat auch die Bundesregierung mehrfach betont, dass das AAÜG nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nur anwendbar sein sollte, wenn eine ausdrückliche Versorgungszusage vorliegt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrs. 16/11127 vom 28. November 2008; Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz-Josef Lersch-Mense auf eine Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, BTDrs. 16/13916 vom 21. August 2009).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Es ist deshalb schon nicht möglich, die bei einem unklaren oder nicht eindeutigen Wortlaut heranzuziehenden einschlägigen Auslegungskriterien anzuwenden (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az: B 10 EG 1/08 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 19).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 1 R 254/08
    Entweder war der Betreffende tatsächlich Inhaber einer Versorgungsanwartschaft oder er hatte diese durch Ausscheiden vor dem Leistungsfall wieder verloren (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 3/06 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 17, 16; davon abweichend begründet nunmehr der 5. Senat die fiktive Einbeziehung bereits mit dem Wortlaut, siehe BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 23, 24, 27).
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 453/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die Klägerin hat - unabhängig davon, dass zur Überzeugung des Senats die Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem nur möglich ist, wenn zu Zeiten der DDR eine entsprechende schriftliche Versorgungszusage erteilt worden ist, eine fiktive Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem der DDR, wie dies das BSG für möglich hält, also ausscheidet (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2011 - L 1 R 254/08 - juris) - keinen Anspruch darauf, dass gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 AAÜG weitere Zugehörigkeitszeiten zu einem Zusatzversorgungssystem festgestellt werden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 RS 34/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der Senat folgt zwar nicht der Rechtsprechung des früheren 4. Senats und des jetzigen 5. Senats des BSG, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (vgl. Urteil vom 24. März 2011 - L 1 R 254/08 - juris).
  • SG Halle, 07.09.2007 - S 6 R 152/05

    Anspruch eines Rentenempfängers auf Feststellung weiterer Zugehörigkeitszeiten zu

    Die Klägerin hat ? unabhängig davon, dass zur Überzeugung des Senats die Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem nur möglich ist, wenn zu Zeiten der DDR eine entsprechende schriftliche Versorgungszusage erteilt worden ist, eine fiktive Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem der DDR, wie dies das BSG für möglich hält, also ausscheidet (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2011 ? L 1 R 254/08 ? juris) ? keinen Anspruch darauf, dass gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 AAÜG weitere Zugehörigkeitszeiten zu einem Zusatzversorgungssystem festgestellt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht